MRT Kontraindikationen

Während es für Röntgen- und CT-Untersuchungen keine absoluten Kontraindikationen gibt, so kann eine MRT-Untersuchung nicht immer durchgeführt werden.

 

Absolute Kontraindikationen

  •   Herzschrittmacher, ICD
  •   alle elektronischen Implantate wie Cochleaimplantate, Neurostimulatoren und Insulinpumpen
  •   manche Mittelohrimplantate
  •   magnetisierbare Fremdkörper in der Nähe sensibler Organe (z.B. Metallsplitter in der Orbita)

 

MR-Kompatibilität

Ausgewählte neuere elektronische Implantate sind bedingt MR-sicher („MR-conditional“). In diesem Fall nehmen bitte Sie oder Ihr Patient im Vorfeld der MRT-Untersuchung mit uns Kontakt auf, damit wir rechtzeitig prüfen können, ob die MRT möglich ist. In jedem Fall benötigen wir dazu den Implantatausweis des Patienten. Häufig müssen nicht nur bestimmte Parameter bei der Messung berücksichtigt werden, sondern das Implantat muss auch in einen „MR-Modus“ versetzt werden oder es muss eine spezielle Bandage zur Fixierung angebracht werden usw.

 

Keine Kontraindikationen

  •   Stents (MRT sollte bis etwa 6 Wochen nach Implantation vermieden werden)
  •   künstliche Herzklappen (lediglich die seit vielen Jahren nicht mehr verwendete Starr-Edwards-Kugelklappenprothese stellt eine Kontraindikation dar)
  •   jegliches Osteosynthesematerial (lokale Signalauslöschung und evtl. Erwärmung möglich)
  •   Aneurysmaclips (lediglich wenn sehr alt und schon vor ca. 1995 implantiert)
  •   Schwangerschaft (MRT sollte im 1. Trimenon vermieden werden)
  •   Stillzeit
  •   großflächige Tätowierungen (können im ungünstigen Fall zur Erwärmung und Signalabschwächung führen)